Stauanlagen

Stauanlagen sind kein Selbstzweck, sondern heben den Wasserspiegel zur Durchführung einer technischen oder landeskulturellen/landwirtschaftlichen Aufgabe an. Das können die Stützung der Gewässersohle, das Anheben der Grundwasserstände, die Ableitung von Kühlwasser oder Triebwasser bzw. die Verbesserung der Schifffahrt sein.
Weiterhin speichern Stauanlagen erhebliche Wassermengen und dienen dem Hochwasserschutz. Durch die Bewirtschaftung der Stauanlage (z.B. Talsperre) kann die Wasserführung der nachfolgenden Fließstrecke ausgeglichen und den klimatisch bedingten Veränderungen des Wasserdargebots entgegen gewirkt werden.
Rückbau von Stauanlagen in einigen Bundesländern erfolgt aus wirtschaftlichen Zwängen, ist aber langfristig ein falscher Weg.

Stauanlagen behindern häufig die Wanderungsbewegungen von Fischen und Kleinlebewesen, sind aber nicht ursächlich für den Artenschwund der letzten hundert Jahre. Hier ist auf industrielle und kommunale Abwässer sowie die Landwirtschaft zu verweisen. Stauanlagen müssen nach aktuellem Wasserhaushaltsgesetz tierdurchwanderbar umgestaltet werden.