Wasserrecht

Für Errichtung und Betrieb von Wasserkraftanlagen sind Genehmigungen nötig. Diese Genehmigungen (Wasserrechte) sind für jeden Standort auf Antrag bei den zuständigen Wasserbehörden der 16 Bundesländer zu erlangen. Je nach Gewässerordnung (Größe/Bedeutung des Gewässers) und Struktur können dies unterschiedliche Behörden sein.

In Abhängigkeit vom rechtlichen Status und der Laufzeit sind unterschiedlich rechtsstarke Formen der Genehmigung möglich. Die amtlichen Verfahren sind in der Regel zeit- und unterlagenintensiv. Die fachlichen Unterlagen müssen hydrologische, hydraulische , wasserbauliche, naturschutzfachliche und maschinentechnische Aspekte der zu errichtenden Wasserkraftanlage darstellen.

Alte Wasserrechte leiten sich aus dem historischen, möglichst ununterbrochenen Betrieb der Anlage ab und konnten nach aktuellem Wasserhaushaltsgesetz bis zum 01.03.2013 angemeldet werden. Für die Anmeldung der Rechte waren z.B. Verleihungsurkunden für Staurechte, Verkäufe oder Belehnungen einzureichen.

Im späteren Betrieb von Wasserkraftanlagen sind gelegentlich Änderungen der Wasserrechte nötig. Mit EEG-Novelle 2012 beträgt die Einspeisevergütung der kleinen Wasserkraftanlagen 12,7 Ct./kWh - allerdings nur dann, wenn alle ökologischen Anforderungen nach Wasserhaushaltsgesetz erfüllt werden und bei bestehenden Anlagen eine Leistungserhöhung erfolgt oder eine Fernsteueranlage der Elektroversorgungsunternehmen eingebaut wird.

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